Zukunftsfähigkeit des Staates sicherstellen

Wir nutzen die Digitalisierung, um die Resilienz der Verwaltung in Krisensituationen zu stärken und die strategische Vorausschau zu verbessern. Hier setzen auch Formate für eine datenbasierte Steuerung und Automatisierung an, die wir konsequent nutzen möchten. Wir gestalten die Transformation der Verwaltung mit digitalen, automatisierten und vor allem anwenderfreundlichen Prozessen. Das schaffen wir nicht allein, daher ist der Auf- und Ausbau von Kooperationen ein Schwerpunkt unserer Strategie. Zur Zukunftsfähigkeit des Staates tragen letztlich die Menschen bei, die für uns arbeiten. Daher stärken und schaffen wir attraktive Rahmenbedingungen für die Mitarbeitenden.

Datenbasierte Steuerung und Digitale Prozesse

Der digitale Staat nutzt Daten, um strategisch und vorausschauend zu handeln, um Prozesse zu automatisieren und um Entscheidungen konsequent zu verfolgen und kontinuierlich zu verbessern. 

Zudem bietet der digitale Staat den Menschen digitale und – wenn möglich – automatisierte Services, die durch Nutzerorientierung und Gestaltung des Rechtsrahmens einfach und effizient sind.

Digitalisierung ermöglicht durch zielgerichtete Analyse relevanter Daten bessere Entscheidungsgrundlagen. Eine strukturierte und möglichst automatisierte Auswertung von Daten entlastet Mitarbeitende von manuellen Tätigkeiten. In verschiedenen Fachbereichen der rheinlandpfälzischen Verwaltung gibt es bereits etablierte Ansätze, um mit Daten die Steuerungsfähigkeit der Landesregierung zu erhöhen, bspw. bei Rettungsdiensten oder in der Wasserwirtschaft. Diese Erfahrungen zeigen, dass datenbasiertes Steuern möglich ist, wenn es eine Dateninfrastruktur gibt, eine vertiefte Auseinandersetzung mit den verfügbaren Daten erfolgt sowie gezielt entsprechende Kompetenzen etabliert werden. 

Unser Ziel ist es daher, eine flächendeckende, leistungsfähige und verlässliche Dateninfrastruktur für die Sammlung, Verarbeitung und Analyse der Verwaltungsdaten aufzubauen. Damit das gelingen kann, ist es wichtig, Daten zu standardisieren und ihre Qualität u. a. hinsichtlich Eindeutigkeit, Einheitlichkeit und Korrektheit zu  sichern. Es ist auch unser Ziel, die Mitarbeitenden mitzunehmen, ihre Kompetenzen und Qualifikationen für die Datenarbeit zu fördern und das Bewusstsein für die Chancen zu schärfen.

Zurecht erwarten die Bürgerinnen und Bürger sowie Wirtschaft und Wissenschaft, dass Verwaltungsleistungen und Genehmigungsverfahren digital abgewickelt  werden. Wir möchten daher Verwaltungsverfahren ambitioniert zu serviceorientierten und digitalen Dienstleistungsprozessen transformieren, durch die auch die Verwaltung effizienter arbeiten kann. Dazu möchten wir die (rechtlichen) Grundlagen für digitale Prozesse optimieren und die Standardisierung sowie neue
technische Möglichkeiten für qualitativ bessere und effizientere Verfahren nutzen. Daher verbessern wir die Digitaltauglichkeit des Rechts und prüfen die Erschließung von „Law-as-Code“-Methoden.

Standardisierung erreichen wir, indem wir – wann immer möglich und sinnvoll – bestehende Lösungen nachnutzen. Das betrifft bspw. die Umsetzung des OZG, bei dem wir die gemäß dem „Einer-für-Alle“-Prinzip (EfA) entwickelten Fokusleistungen sowie gemeinsam genutzte Basiskomponenten wie beispielsweise das  Nutzerkonto Bund (BundID) priorisieren. Ebenso stärken wir die Standarisierung über die bestehende Antrags- und Prozessplattform und die konsequente Erstellung
und Nachnutzung von Stamminformationen des Föderalen Informationsmanagements (FIM).

Ein Qualitäts- und Effizienzsprung wird letztlich nur gelingen, wenn Verfahren Ende-zu-Ende und gemäß den Prinzipien Once-Only sowie One-Stop bzw. sogar No-Stop gestaltet werden. Die Prinzipien bedeuten, dass die Verwaltung durchgängig digital, vernetzt und dadurch proaktiv arbeitet. Verwaltungsverfahren sollen vom Kontakt mit den Antragstellenden über die Vorgangsbearbeitung bis hin zum Vollzug möglichst vollständig und medienbruchfrei digital ablaufen (Ende-zu-Ende). Antragstellende sollen ihre Daten künftig nur noch einmal bei der Verwaltung eingeben müssen (Once-Only) und verschiedene Leistungen gebündelt erhalten (One-Stop) bzw. proaktiv angeboten bekommen (No-Stop).

 

Ausblick:

Bis Ende 2027 werden wir mit der Erprobung der digitalen Gesetzgebung in ausgewählten Bereichen einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zum  medienbruchfreien, interoperablen und elektronischen Gesetzgebungsprozess erreichen, wodurch Gesetze von Anfang an digital gedacht, maschinenlesbar und direkt in Verwaltungsverfahren einsetzbar werden.

➲ Bis Ende 2026 werden wir die Möglichkeiten der Erprobung des Lawas-Code-Ansatzes in ausgewählten Bereichen bewerten. Hierbei soll ein digitaler Gesetzgebungsprozess erschlossen werden, der relevante Handlungsfelder adressiert und auch bei zukünftigen technologischen und gesetzgeberischen Entwicklungen einen Handlungsrahmen bieten kann.

➲ Bis Ende 2027 werden wir in ausgewählten Bereichen in der Erprobung Gesetzestexte digitaltauglich formulieren und maschinenlesbar erstellen. Dazu werden moderne Prüfkriterien (Prüfkriterien zur Ermittlung der Digitaltauglichkeit von Rechts- und Verwaltungsvorschriften (Digitalcheck) Rheinland-Pfalz) erfüllt und wenn möglich durch digitale Werkzeuge unterstützt, wie z.B. eLexa.
 

Bis Ende 2027 stärkt das Land die Nutzung von Daten zur vorausschauenden Planung, zur evidenzbasierten Steuerung und zur transparenten
Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen.

➲ Bis Mitte 2027 werden digitaltaugliche Mindeststandards für die Datennutzung und für Datenformate bestimmt und festgelegt. Die Mindeststandards werden durch eine Analyse aktueller und zukünftiger Anforderungen bestimmt. Die Analyse wird während des Prozesses genutzt, um Prüfungen durchzuführen und den Ablauf gezielt zu steuern. Die Mindeststandards sorgen für eine verwaltungsebenenübergreifende Interoperabilität innerhalb und über die Organisationsgrenzen der Verwaltung hinaus und schaffen damit eine Grundlage für die Automatisierung von Verwaltungsprozessen.

➲ Bis Ende 2027 werden wichtige Handlungsfelder zum Aufbau der datenorientierten Verwaltung identifiziert und Empfehlungen für die zuständigen Ressorts zur Verfügung gestellt, um ein datenorientiertes Selbstverständnis der Verwaltung nachhaltig zu festigen. Zusätzlich werden Kriterien für Monitoring und Reporting bestimmt, um während des Prozesses eine Prüfung und Steuerung zu ermöglichen.

➲ Bis Ende 2027 werden zudem Kompetenzen zu den Themen Datenverwendung und Prozessoptimierung vermittelt. Dazu wird in jedem Ressort ein Experte oder eine Expertin zur Befähigung im Umgang mit Datenetabliert. Die Experten und Expertinnen werden gemäß dem Multiplikatoren-Prinzip in diesen Themen geschult. Mittelfristig ist eine flächendeckende Kompetenz in der Verwaltung erforderlich.

➲ Bis Ende 2027 wird außerdem die Umsetzung der bundesseitig angestrebten Trennung von Fachverfahren und Registern kontinuierlich weitergeführt und durch koordinierte Maßnahmen und begleitende Change-Prozesse unterstützt. Beteiligte Personen werden identifiziert, mit Informationen versorgt und in den Prozess eingebunden.

Kooperatives Handeln

Der digitale Staat nutzt die Kooperationswege des digitalen Zeitalters. Die Zusammenarbeit mit Bürgern, Kommunen und Wirtschaft steigert Effizienz und Transparenz.

Zukunftsfragen erfordern interdisziplinäre Antworten. Für uns ist die Zusammenarbeit mit den Bürgerinnen und Bürgern, mit der Wirtschaft, Wissenschaft und der Zivilgesellschaft sowie mit der Europäischen Union (EU), Bund, Ländern und Kommunen von zentraler Bedeutung. Wir möchten die Beteiligungsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger erhöhen, indem wir digitale Kanäle für den öffentlichen Diskurs nutzen und gezielt Meinungen zu anstehenden Entscheidungen der Landesregierung bzw. Verwaltung einholen. Auch bei der Weiterentwicklung dieser Digitalstrategie und der Digitalpolitik des Landes beteiligen wir die digitale Zivilgesellschaft fokussiert. Verwaltungsleistungen werden auch von Unternehmen genutzt. Die digitale Verwaltung wird damit zum Standortfaktor. Planungs- und Ge
nehmigungsverfahren sind für viele Modernisierungs- und Klimaschutzvorhaben der Unternehmen von hoher Bedeutung. Bietet der Staat hier effizientere Verfahren an, so profitiert die digitale Transformation in anderen Bereichen. Um auch die Stärken der vielen Start-ups im Bereich der Verwaltungsmodernisierung für Rheinland-Pfalz zu nutzen, werden wir die Zusammenarbeit mit dem GovTech Campus ausbauen.

Eine große Bedeutung für die Digitalisierung der Verwaltung hat auch die Zusammenarbeit mit anderen Verwaltungsebenen: EU, Bund, Länder und Kommunen. Wir begleiten Gesetzgebungs- und Regulierungsvorhaben, bspw. zur Regulierung von KI auf EU-Ebene oder auf der Bundesebene zur Weiterentwicklung und Evaluierung des OZG oder des Registermodernisierungsgesetzes. Wir koordinieren ebenen- und länderübergreifend, insbesondere im IT-Planungsrat und im OZGVerbund-
Mitte.
Für die Menschen sind die Kommunen oft die zentrale Anlaufstelle zur Verwaltung. Gleichzeitig sind in vielen Kommunen die Kapazitäten für die Digitalisierung knapp. Angebote wie der eGov-Campus an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften (DUV) Speyer oder der KommunalCampus sind schon jetzt wichtige
Elemente, um die Eigenleistungsfähigkeit der Verwaltung zu erhöhen. Wir möchten den Dialog zur Verwaltungsdigitalisierung zwischen dem Land und den Kommunen ausbauen.

Kurzfristige Ziele dieses Dialogs sind: 

- die Erweiterung und Verbesserung der Kommunikation des digitalen Produktportfolios, das das Land bereits den Kommunen anbietet, und die Verbesserung der Rahmenbedingungen von Kooperationen
- die Stärkung eines gemeinsamen Vorgehens und das Ausloten des Bedarfs zentraler IT-Verfahren und Prozesse für zentrale Aufgaben
- die Eruierung des Unterstützungsbedarfs der interkommunalen Zusammenarbeit, insbesondere in den Bereichen der Ende-zu-Ende-Digitalisierung, der  Registermodernisierung und der Cybersicherheit, bspw. in Zusammenarbeit mit dem Zweckverband für Informationstechnologie und Datenverarbeitung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (ZIDKOR).

 

Ausblick:

Bis Ende 2027 bewirkt der weitere Ausbau der interkommunalen Zusammenarbeit im Kontext der Nachnutzung von OZG-Leistungen nach dem EfA-Prinzip und der Entwicklung von eigenen Antragsprozessen mit der APP/ eGOVernor sowie der Digitalisierung der Schnittstellen innerhalb der (interkommunalen) Antragsbearbeitung einen deutlichen Mehrwert und Schub für eine ganzheitliche und medienbruchfreie Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung.

➲ Die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände wollen die Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) in Rheinland-Pfalz landesweit ausbauen. Interkommunale Zusammenarbeit hat das Potenzial, auf den Ausbau der Digitalisierung und den erkannten Fachkräftebedarf eine nachhaltige Antwort zu geben. IKZ kann die Aufgabenwahrnehmung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger sichern. 

➲ Aus Sicht der Landesregierung und der kommunalen Spitzenverbände stellen sich Kooperationen insbesondere in den Bereichen der Verwaltungsdigitalisierung, (z.B. bei der digitalen Abwicklung von digitalen Massenverfahren wie beispielsweise in den Feldern Elterngeld, Wohngeld sowie KFZ-Zulassungen), der Cybersicherheit, bei der Stärkung des Brand- und Katastrophenschutzes sowie in Back-Office-Bereichen – also in Bereichen ohne bzw. mit wenigen Bürgerkontakten – als besonders
erfolgversprechend dar. Darüber hinaus wird jedoch das gesamte kommunale Tätigkeitsspektrum im Rahmen der IKZ einer finanziellen Unterstützung grundsätzlich zugänglich sein. Mit interkommunaler Zusammenarbeit können sowohl qualitative wie auch quantitative Effekte für die kommunale Leistungserbringung erzielt werden. Einige Beispiele sind die Sicherstellung der Leistungserbringung trotz Fachkräftemangel, die Stärkung der Resilienz, Spezialisierungsgewinne sowie die
Aufrechterhaltung einer hohen Servicequalität und Bürgernähe.

Organisationsupgrade

Mitarbeitende erhalten eine sinnstiftende Arbeit und ein attraktives Arbeitsumfeld durch digitale Ausstattung, Qualifikation und moderne Arbeitskultur.

Die Digitalisierung soll nicht nur zu mehr Effizienz führen, sie soll auch –und ganz besonders – neue Angebote für die Mitarbeitenden schaffen. Unser Anspruch ist es, dass die Mitarbeitenden der Landesverwaltung einen digitalen Arbeitsplatz haben, von einem umfangreichen Fort- und Weiterbildungsangebot profitieren und eine moderne Arbeitskultur erleben. An einem modernen, digital ausgestatteten Arbeitsplatz steht den Mitarbeitenden leistungsstarke Hardware zur Verfügung. Nutzerfreundliche Software erlaubt ihnen papierloses, mobiles Arbeiten sowie einfache Zusammenarbeit. Die zur Verfügung stehende Software unterstützt sowohl die Bearbeitung fachlicher Prozesse als auch die agile Kommunikation und Vernetzung der Mitarbeitenden – über Ressortgrenzen hinweg. Wir führen daher flächendeckend neue Standard-Komponenten für die Zusammenarbeit ein und entwickeln diese kontinuierlich weiter.

Die Digitalisierung bietet für Qualifikation sowie Fort- und Weiterbildung gleich mehrere Möglichkeiten, die wir nutzen möchten. Erstens können digitale Kanäle Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für die Mitarbeitenden niedrigschwelliger zugänglich machen, indem sie Präsenzschulungen ersetzen bzw. sinnvoll ergänzen. Für die digitalen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen seiner Mitarbeitenden baut das Land digitale Kanäle und Lernplattformen aus und führt einen Tag der digitalen Weiterbildung ein. Zweitens kann die Digitalisierung das Qualifikationsmanagement und die strategische Personalplanung unterstützen.

Angesichts des Erfordernisses der Verwaltung vernetzt zu handeln, sind diverse Qualifikationen und Fähigkeiten für die Landesverwaltung strategisch wichtig. Mithilfe der Digitalisierung gelangen wir zu einem besseren Überblick über vorhandene Kompetenzen und können die berufliche Entwicklung unserer Mitarbeitenden besser unterstützen. Drittens schulen wir Mitarbeitende in neuen digitalen Anwendungen und für die Digitalisierung wichtigen Kenntnissen. Die Digitalisierung unterstützt auch das Wissensmanagement und hilft dabei, vorhandenes Wissen strukturiert, barrierefrei und niedrigschwellig aufzubereiten.

Wir wollen auch eine moderne Arbeitskultur etablieren und die Arbeitgeberattraktivität des Landes stärken. Die GGO der Landesregierung sieht bereits das agile Arbeiten vor. Agiles Arbeiten fördert Vertrauen, Fehlerkultur, gute Ideen und die multiprofessionelle, ressortübergreifende Zusammenarbeit. Eine entsprechende Ausrichtung unterstützt auch die Arbeitgeberattraktivität der Verwaltung, die mit der Wirtschaft im Wettbewerb um Fachkräfte steht. Im Zusammenhang von Agilität und Arbeitgeberattraktivität besteht eine größere Offenheit für Rotationen innerhalb der Verwaltung sowie für Querwechsler – das heißt für Menschen mit Berufserfahrung in der Wirtschaft oder im Dritten Sektor, die einen Wechsel in die Verwaltung anstreben. Für dieses Ziel ist auch die digitale Ausrichtung der Arbeitgebermarke des Landes inklusive digitaler Karriereplattformen eine wichtige Grundlage.

Ausblick:

Um sich als attraktiver Arbeitgeber besser für die Nachwuchs- und Fachkräftegewinnung zu positionieren, führt die Landesregierung bis Ende 2027 eine ressortübergreifende Arbeitgeberdachmarke, ein nutzerfreundliches Karriereportal und ein rein elektronisches Verfahren zur Personalgewinnung ein.

➲ Das neue Karriereportal wird das Land Rheinland-Pfalz als Arbeitgeber sichtbarer und die vielfältigen verschiedenen Berufsgruppen bekannter machen. Die Ansprache erfolgt zielgruppenspezifisch, um unterschiedliche Berufsgruppen effektiv zu erreichen. 

Bis Ende 2027 haben wir die Fort- und Weiterbildung der Mitarbeitenden der Landesverwaltung – insbesondere im Bereich der Digitalkompetenzen – systematisch und einheitlich ausgebaut, um die Möglichkeiten zum lebenslangen Lernen unserer Mitarbeitenden zu verbessern.

➲ Mit der Einführung eines Standard-Kompetenzrahmens für alle maßgeblichen Positionen in der Landesverwaltung systematisieren und vereinheitlichen wir die Erwartungshaltung und Anforderungen an die Kompetenzen der Mitarbeitenden der Landesverwaltung. Ein Curriculum für den Aufbau und die Weiterentwicklung digitaler Kompetenzen für Mitarbeitende der Landesverwaltung zeigt zukünftig für alle Mitarbeitenden einen Fortbildungspfad für ihre Rolle auf.

➲ Ein vereinfachter Buchungs- und Beantragungsprozess ermöglicht es Mitarbeitenden, ohne großen Aufwand Schulungen zu beantragen. 

Bis Ende 2027 haben wir erste Schritte für eine ressortübergreifende Standardisierung und Bündelung von Expertise im Bereich Prozess-, Projekt- und Wissensmanagement unternommen, um die Umsetzung von Aktivitäten effizienter und effektiver zu gestalten.

➲ Wir prüfen die Beschaffung von Landeslizenzen für entsprechende Softwareprogramme und nehmen sie – wo möglich und wirtschaftlich sinnvoll – auch vor. Wir prüfen zudem die Einrichtung einer ressortübergreifenden Beratungsstelle entsprechend der Beratungs- und Organisationskompetenzzentren in anderen  Bundesländern.

➲ Wir haben einheitliche Projektmanagement-Standards für die Durchführung ressortübergreifender Projekte und für eine einheitliche Dienstleistersteuerung definiert.

➲ Wir setzen das Onlinezugangsgesetz (OZG) in enger Umsetzungspartnerschaft mit den Kommunen um. Dabei leitet uns die Fokussierung auf 16 kommunale OZG-Prozesse, das arbeitsteilige „Einer-für-Alle“-Prinzip und die Ambition der Ende-zu-Ende-Digitalisierung. Auch unsere Antragsund Prozessplattform, unsere Landesredaktion für das F öderale Informationsmanagement (FIM) und die Behördenrufnummer 115 sind integrale Bestandteile unserer OZG-Umsetzung.

➲ Wir bereiten uns auf die Registermodernisierung vor. Dazu bauen wir Strukturen für die Zusammenarbeit mit Bund, Ländern und Kommunen auf und bereiten die relevanten Register auf den Datenaustausch vor.

➲ Wir arbeiten am Aufbau zentraler KI-Kompetenzen für die Verwaltung, um Anwendungsfälle zu identifizieren und unter wirtschaftlichen und ethischen Gesichtspunkten zu bewerten. Dafür verfolgen wir einen wertebasierten Ansatz, wie er in der Agenda einer menschenfreundlichen Automatisierung (Human Friendly Automation) formuliert ist. Unser in dieser Hinsicht zukunftsweisendes KI-Transferlab bei der Polizei setzen wir fort. 42 Zukunftsfähigkeit des Staates sicherstellen

➲ Wir erheben ressortübergreifend Anwendungsfälle für die Cloud-Transformation, um deren Umsetzbarkeit auch aus Perspektive der Informationssicherheit und des Datenschutzes zu bewerten.

➲ Im Programm eJustice RLP führen wir an allen Gerichten und Staatsanwaltschaften die E-Akte ein und pilotieren den Einsatz von KI im Bereich der richterlichen Assistenz.

➲ Weibliche Digitalbeauftragte auf kommunaler Ebene vernetzen wir über unser Projekt „Women made IT“, um mehr junge Frauen für digitale Tätigkeiten im öffentlichen Dienst zu begeistern und um Chancen der Digitalisierung im Beruf aktiv und verstärkt zu nutzen.

➲ Wir bauen ein Lagezentrum Bevölkerungsschutz auf, in dem mittels modernster digitaler Ausstattung für den Bev ölkerungsschutz relevante Informationen aus den Ressorts dauerhaft gesammelt, ausgewertet und im Bedarfsfall zur Verfügung gestellt werden.

➲ Wir bauen das Portal für das Integrierte Personalmanagement (IPEMA®-Portal) konsequent aus und stellen Mitarbeitenden des Landes umfangreiche Self-Service-Möglichkeiten zur Verfügung.

➲ Wir etablieren einen Digitalcheck, der sich an die Mitarbeitenden der Landesverwaltung, die Gesetzgebungs- und Regelungsentwürfe erstellen, richtet. Künftig wird damit die Digitalisierung von Anfang an in Gesetzen und Regelungen des Landes mitgedacht.