| Digitale Verwaltung

Strafanzeigen online erstatten: Ein Standard für elf Bundesländer

Wer Opfer von Diebstahl, Betrug oder Sachbeschädigung wird, kann bei der Online-Wache der Polizei nun auch digital eine Strafanzeige erstatten. Seit Jahresbeginn werden elf Bundesländer die bisher in Kooperation betriebene Online-Wache aus dem Saarland und Rheinland-Pfalz als bundesweite Online-Anzeige nutzen. Dem Freistaat Sachsen oblag es, als Verantwortlicher des Themenfeldes „Recht und Ordnung“ im Rahmen des Online-Zugangsgesetzes (OZG) die Leistung Online Anzeige als „Eine-für-Alle“-Lösung umzusetzen.

„Mit der Online-Anzeige wird eine stark nachgefragte Leistung für Bürgerinnen und Bürger digital bereitgestellt. Als Verantwortlicher für die bundesweite Umsetzung der Online-Anzeige stützt sich der Freistaat nach Analyse aller verfügbaren Systeme unter Federführung der sächsischen Polizei auf das sehr erfolgreiche System der beiden Länder Saarland und Rheinland-Pfalz statt aufwändig etwas Neues zu entwickeln. Länderübergreifend effizient und ressourcenschonend zusammenzuarbeiten, war unser Ziel und ist ganz im Sinne unserer Bürgerinnen und Bürger“, erklärt Prof. Thomas Popp, Staatssekretär für Digitale Verwaltung und Verwaltungsmodernisierung und CIO des Freistaates Sachsen. Um diese Leistungen zu entwickeln und zu betreiben, standen insgesamt 9,51 Millionen Euro Konjunkturmittel des Bundes bereit, von denen lediglich 5,7 Millionen Euro in Anspruch genommen wurden. „Um Leistungen aus dem Online-Zugangsgesetz umzusetzen, können nur dann Bundesmittel abgerufen werden, wenn mindestens neun Bundesländer für ein Vorhaben kooperieren. Dass es bei der Online-Anzeige bisher sogar elf Länder sind, zeigt, wie wir erfolgreich digitale Standards schaffen können“, so Popp.

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