„Schwerbehindertenvertretungen sind die starke Stimme von Beschäftigten mit Behinderungen. Sie sind Sprachrohr für mehr Inklusion in den Betrieben und setzen sich vor Ort für die Belange der Beschäftigten ein. Als Interessensvertretungen sind sie ein wichtiges Instrument, um die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt durchzusetzen und gute Arbeitsbedingungen für Menschen mit und ohne Unterstützungsbedarf zu schaffen. Ich rufe alle schwerbehinderten Beschäftigten dazu auf, von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und ihre Schwerbehindertenvertretungen mit einem starken Mandat auszustatten“, appelliert Schweitzer an die Beschäftigten.
Matthias Rösch, Landesbehindertenbeauftragter für Menschen mit Behinderungen, ergänzt: „Schwerbehindertenvertretungen schaffen Barrierefreiheit, passen Arbeitsplätze an und wirken bei der Einstellung von Menschen mit Behinderungen mit. All das sind wichtige Themen, für die sich die Schwerbehindertenvertretungen einsetzen. Damit sorgen sie für Inklusion in der Arbeitswelt – und das seit über 100 Jahren. Bitte nehmen Sie an den Wahlen teil und stärken Ihre Schwerbehindertenvertretungen.“
Eine Schwerbehindertenvertretung wird in Betrieben gewählt, in denen mindestens fünf schwerbehinderte, beziehungsweise ihnen gleichgestellte Arbeitnehmerinnen und –nehmer, langfristig beschäftigt sind. Wahlberechtigt sind alle schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten im Betrieb.