| Armutsbekämpfung

Schall: Land stärkt Schuldner- und Insolvenzberatung in Rheinland-Pfalz

Das Land Rheinland-Pfalz hat die Landesverordnung über die Anerkennung und Förderung geeigneter Stellen im Verbraucherinsolvenzverfahren angepasst. Mit den neuen Regelungen wird die Arbeit der rheinland-pfälzischen Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen langfristig gestärkt und die Planungssicherheit für deren Träger verbessert.

„Die Schuldnerberatung leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur Armutsbekämpfung. Sie hilft Menschen in finanziellen Notlagen, Perspektiven zu entwickeln und einen sozialen Abstieg zu verhindern. Gerade angesichts steigender Lebenshaltungskosten und wirtschaftlicher Unsicherheiten ist die Arbeit von Schuldnerberatungsstellen von unschätzbarem Wert. Damit Beratungsstellen auch weiterhin eine verlässliche Unterstützung bieten können, erhöhen wir ab Januar 2025 die Fördersätze für Fachpersonalkosten in der Schuldner- und Insolvenzberatung um 15 Prozent“, erklärte Sozialministerin Dörte Schall heute in Mainz. 

Ab Januar 2026 wird zudem eine neue Dynamisierungsregelung eingeführt,die eine automatische Anpassung der Fördersätze an die Steigerungsraten des Tarifvertrags der Länder (TV-L) vorsieht. Die Förderung wird dadurch im Jahr 2026 um weitere 5,5 Prozent erhöht. „Die Dynamisierungsregel ermöglicht Beratungsstellen mehr Planungssicherheit und trägt dazu bei, dass die Förderung langfristig zuverlässig bleibt“, so Sozialministerin Dörte Schall weiter. 

In Rheinland-Pfalz sind 62 Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen als geeignete Stellen in Verbraucherinsolvenzverfahren durch das Land anerkannt. Insgesamt 55 Beratungsstellen mit aktuell rund 83 Vollzeitstellen werden aus Landesmitteln gefördert. Das Land stellte dafür im Jahr 2024 rund 2,3 Millionen Euro bereit. In den Haushaltsjahren 2025 und 2026 ist ein weiterer Ausbau der geförderten Stellen vorgesehen. 

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