| Digitale Verwaltung

Bundesländer formulieren acht Kernthemen der Verwaltungsdigitalisierung – Schweitzer: Digital First muss zum Maßstab werden

In einer gemeinsamen Stellungnahme auf Initiative von Rheinland-Pfalz und Bayern positionieren sich die 16 Bundesländer zu den weiteren Schritten der Verwaltungsdigitalisierung. Die Länder adressieren darin acht zentrale Kernthemen, von denen für die Verwaltungsmodernisierung eine Hebelwirkung ausgehen soll. Dazu zählen die Einführung einer bundeseinheitlichen Deutschland-ID, die Verankerung des Digital-First-Prinzips und die Verbindlichkeit von Schnittstellen und Standards. Für die Bundesländer haben der rheinland-pfälzische Digitalisierungsminister Alexander Schweitzer und die bayerische Digitalministerin Judith Gerlach die gemeinsame Länderposition beim Bundesministerium des Innern und für Heimat eingebracht.

In den Anstrengungen der Bundesregierung für ein OZG-Folgegesetz sehen die Verfasserinnen und Verfasser einen wichtigen Impuls für die Verwaltungsdigitalisierung. „Uns alle eint das Ziel, bei der Verwaltungsmodernisierung in Deutschland voranzukommen. Dafür müssen wir im Jahr 2023 weitere Schritte bei der Digitalisierung der Verwaltung gehen, die über das Onlinezugangsgesetz hinausgehen. Sie ist eine Daueraufgabe, der sich Bund und Länder gemeinsam stellen müssen“, betonte Digitalisierungsminister Alexander Schweitzer.

Zu den Themen, von denen sich die Länder die größte Hebelwirkung versprechen, gehört die Einführung einer nutzerfreundlichen Deutschland-ID, mit der sich Bürgerinnen und Bürger gegenüber dem Staat identifizieren können. „Wir brauchen in Deutschland einen digitalen Ruck. Eine bundesweit einheitliche und nutzerfreundliche Bürger-ID kann der Verwaltungsdigitalisierung den notwendigen Schub verleihen“, so Schweitzer. 

Klares Ziel der Länder sind vollständig digitalisierte Verwaltungsprozesse: „Digital First muss zum Maßstab für Verwaltungsprozesse werden – vom Antrag bis zum Bescheid. Wo dies möglich ist, sollten Verwaltungsverfahren durch intelligenten Datenaustausch vollständig automatisiert ablaufen können“, erklärte Digitalisierungsminister Schweitzer.

Das „Einer-für-Alle-Prinzip“, bei dem digitale Verwaltungslösungen arbeitsteilig im Länderverbund entwickelt werden, möchten die Länder praxistauglich weiterentwickeln. Die Schaffung von Schnittstellen und Standards soll daher weiter vorangetrieben werden. Die Verbindlichkeit von Standards soll im IT-Staatsvertrag festgeschrieben und bei Beschaffungen von Bund und Ländern zur Pflicht werden. Dafür soll künftig dem föderalen IT-Planungsrat und der FITKO eine stärkere Rolle zukommen.

Eine stärkere Berücksichtigung soll nach dem Willen der Länder auch die kommunale Perspektive erhalten, denn ein Großteil der Verwaltungsleistungen wird auf der kommunalen Ebene erbracht.

Um die Planungssicherheit für Länder und Kommunen bei Betrieb, Wartung und Weiterentwicklung von Digitalprojekten zu verbessern, fordern die Länder überdies ein föderales Globalbudget und mehr Flexibilität bei der Verteilung der Digitalisierungsmittel.

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