Trotz zahlreicher Gesetzesänderungen und Maßnahmen in Rheinland-Pfalz seit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 ist der Zug für gemeinsamen Unterricht ins Stocken geraten, kritisieren die Autorinnen und Autoren des Aufrufs, die im September 2021 den Erfahrungsaustausch „Wie gelingt schulische Inklusion in Rheinland-Pfalz?“ organisiert haben.
„Inklusion ist mit dem Ziel der Gestaltung diskriminierungssensibler und barrierefreier Bildungsangebote als Aufgabe aller Lehrerinnen und Lehrer verbindlich und systematisch in die drei Phasen der Lehrerinnen- und Lehrerbildung zu integrieren", betont Professorin Dr. Anja Hackbarth vom Autorinnen- und Autorenteams des Aufrufs.
Wolfgang Spähn von Gemeinsam Leben – Gemeinsam Lernen weist auf die Bedeutung der Schulentwicklungsplanung hin: „Die Umsetzung des Rechts auf inklusive Bildung ist als transformativer Prozess im Rahmen einer systemischen Reform zu begreifen, darauf verweist der UN-Ausschuss bereits 2015 anlässlich der Staatenberichtsprüfung Deutschlands. Für die Schulentwicklungsplanung müssen endlich Indikatoren eines inklusiven Bildungssystems definiert werden, die Grundlage der Maßnahmenplanung sind und die Umsetzung messbar machen."
Zum Elternwahlrecht nimmt Dr. Andreas Kuhn als einer der Autoren des Aufrufs Bezug: „Damit das Elternwahlrecht in Rheinland-Pfalz nicht weiterhin eine Farce bleibt, müssen Schwerpunktschulen und allgemeine Schulen endlich so ausgestattet werden, dass sie für behinderte Kinder und deren Eltern ein flächendeckendes und kommunal verfügbares, diskriminierungsfrei zugängliches, qualitativ hochwertiges und annehmbares sowie an individuelle Bedarfe anpassungsfähiges Angebot entwickeln können.“
Zahlreiche Erstunterzeichnerinnen und Erstunterzeichner aus Interessenvertretungen, Wissenschaft und Schulen haben den Aufruf bereits unterstützt. Weiter Verbände und Personen werden aufgefordert, den Aufruf für ein inklusives Schulsystem in Rheinland-Pfalz zu unterstützen. Dazu ist eine Webseite beim Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen unter (https://inklusion.rlp.de/de/landesbeauftragter-landesteilhabebeirat/aufruf-inklusive-schule/) eingerichtet. Den Text des Aufrufs finden Sie anbei.
Autorinnen und Autoren des Aufrufs sind: Professorin Dr. Anja Hackbarth (Mainz), Dr. Andreas Kuhn (Landau), Matthias Rösch (Landesbeauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen Rheinland-Pfalz), Wolfgang Spähn (Gemeinsam Leben – Gemeinsam Lernen, Ludwigshafen).
In einer ersten Stellungnahme hat das Ministerium für Bildung zugesagt, sich mit den Vorschlägen aus dem Aufruf für ein inklusives Schulsystem befassen und sich mit der Autorengruppe zeitnah zum Gespräch zu treffen. „Rheinland-Pfalz wird den Weg der inklusiven Bildung weitergehen, sie ausbauen und stärken“, kündigte Staatssekretärin Bettina Brück an. Deshalb habe man im Frühjahr 2020 eine Lenkungsgruppe eingesetzt. „Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderung sollen mit und voneinander lernen. Wir werden das jetzt schon engmaschige Netz unserer 299 Schwerpunktschulen weiter verstärken, damit noch mehr inklusive Bildung möglich wird.“
Nach Einschätzung des Bildungsministeriums sind bereits wichtige Maßnahmen für inklusive Bildung ergriffen worden. Dazu gehören das im Schulgesetz verankerte vorbehaltlose Elternwahlrecht für den gemeinsamen Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderungen in den Schwerpunktschulen, der Unterstützungsfonds in Höhe von jährlich zehn Millionen Euro, der den Kommunen für inklusiv-sozialintegrative Aufgaben zur Verfügung steht und die 29 regionalen und drei überregionale Förder- und Beratungszentren zur Unterstützung der Regelschulen in sonderpädagogischen oder behinderungsspezifischen Fragestellungen.
Weitere Maßnahmen sollen folgen, wie die Weiterentwicklung der Schulbaurichtlinie, die das Bildungsministerium mittlerweile in Angriff genommen hat, bei der die Anforderungen an Inklusion im Rahmen eines breiten Beteiligungsprozesses eine zentrale Rolle spielen.